Photovoltaik ist für private Haushalte wieder attraktiver. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die meisten Regelungen darin gelten seit Januar 2023.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen auch für die, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen(Prosumer).
  • Die meisten Regelungen im neuen EEG sind zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
  • Die Einspeisung wird besser vergütet. Die neuen Vergütungssätze gelten auch schon für Anlagen, die noch im Jahr 2022 in Betrieb genommen wurden. Sie bleiben auch 2023 in konstanter Höhe erhalten.
  • Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.
  • Rückwirkend zum 1.1.2022 werden PV-Anlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt. Seit 1.1.2023 gilt für private PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent, der schon bei der Angebotserstellung vom Installationsbetrieb zu berücksichtigen ist.
  • Für den Bereich der Umsatzsteuer ist vorgesehen, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen seit 1. Januar 2023 u.a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz)

Erhöhung der Einspeisevergütung:

Diese Vergütungen gelten rückwirkend auch schon für Anlagen, die ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen werden:

Anlagen mit Eigenverbrauch

  • Anlagen mit Eigenverbrauch (<10 kWp): 8,2 Cent/kWh
  • Anlagen mit Eigenverbrauch (ab 10kWp): 7,1 Cent/kWh

Diese Beträge erhält man dabei immer vollständig. Bei einer 18 kWp Anlage mit Eigenverbrauch erhält man also für die ersten 10 kWp 8,2 Cent pro kWh, für die restlichen 8 kWp dann 7,1 Cent pro kWh.

Anlagen ohne Eigenverbrauch - Volleinspeisung

  • Volleinspeisung (<10 kWp): 13 Cent/kWh
  • Volleinspeisung (ab 10kWp): 10,9 Cent/kWh

Mit dieser Erhöhung soll das Einspeisen wieder attraktiver werden. Damit man die erhöhten Vergütungen für eine Vollspeiseanlage bekommt, muss man die (bestehende) Anlage noch vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden.

Quelle. Verbraucherrzentralen.de

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